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Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 01.01.2026 ausschließlich über E-Government möglich (Antragsfrist: 30.09.2026).
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/soziale-und-finanzielle-leistungen/heizscheck
Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht mehr möglich. Die Gemeinde unterstützt Sie sehr gerne bei der elektronischen Antragstellung, prüfen jedoch weder auf Richtigkeit, noch Vollständigkeit der Angaben des Antragstellers.
Höhe:
| € 250,00 pro Haushalt |
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Einkommensgrenze:
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Alleinlebende, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher
| € 1.424,00 |
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| Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften | € 1.862,00 |
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Die Einkommensgrenze erhöht sich:
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| für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfebezug um | € 394,00 |
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| für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um | € 635,00 |
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| für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um | € 635,00 |
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